Einlagen für Sicherheitsschuhe gemäß
BGR 191
Das Tragen orthopädischer Einlagen in beruflich
genutzten Sicherheitsschuhen unterstützt die
Gesundheit nachhaltig. Denn die orthopädischen
Einlagen forcieren das natürliche Abrollverhalten
von der Ferse bis zu den Zehen beim Gehen.
Im Stand werden stark belastete Fußregionen entlastet.
Die seit Januar 2007 gültige BGR 191 erlaubt das Tragen
orthopädischer Einlagen in Sicherheitsschuhen nur
dann, wenn diese vom Schuhhersteller freigegeben
werden.
Damit soll der Gefahr, dass der Schuh durch die Ein-
lagen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen
entspricht, schon im Vorfeld entgegengewirkt werden.
Insbesondere die antistatische Wirkung soll auch mit
orthopädischen Einlagen weiterhin gewährleistet sein.
Orthopädie Seeßle Fußgesund GmbH fertigt Einlagen für Sicherheitsschuhe gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 191 an.
Die Kosten dieser speziellen Einlagen übernehmen, je nach Beschäftigungsverhältnis und –dauer, der Arbeitgeber, bei mehr als 15jähriger Beschäftigung die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
- Infobrief
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag G 0100
- BG-Regel Benutzung von Fuß und Knieschutz BGR 191
- Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) G 0133
- Antrag zur Folgeversorgung/ Wechselversorgung G 0135
- Datenschutzerklärung Seeßle Fußgesund GmbH
- DSGVO Informationserteilung